Gefahrenpiktogramm GHS06 - Totenkopf
Gefahrenstoff-Etiketten mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 "Totenkopf" dienen zur Kennzeichnung von akut toxisch wirkenden Stoffen nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Bei diesen Stoffen besteht bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen Vergiftungs- und/oder Lebensgefahr.
Das Gefahrenpiktogramm GHS06 aus selbstklebender Polypropylen-Folie besteht aus einem schwarzem Piktogramm, Totenkopf mit gekreuzten Knochen, auf weißem Untergrund und einem roten rautenförmigen Rahmen und ist in verschiedenen Größen erhältlich.
Eine Übersicht der Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien für das Gefahrenetikett GHS06 finden Sie in der untenstehenden Tabelle.
Übersicht Gefahrensymbol GHS06 nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang V, Teil 2: Gesundheitsgefahren:
| Abschnitt | Gefahrenklasse | Gefahrenkategorie |
|---|---|---|
| 3.1 | Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ) | Kategorie 1,2 und 3 |
Genauere Informationen bezüglich Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen entnehmen Sie bitte der aktuellen GHS/CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO).
Produkteigenschaften GHS-Gefahrenpiktogramm GHS06:
| Bedeutung: | Akute Toxizität - Giftig |
| Piktogramm: | Totenkopf mit gekreuzten Knochen |
| Material: | Polypropylen - selbstklebende Folie |
| Materialeigenschaften: |
|
| Einsatztemperatur: | -20°C bis +100°C |
| Bildzeichen: | schwarz |
| Hintergrund: | Weiß |
| Rahmen (rautenförmig): | Rot |
| Kategorie: | Gefahrensymbole gemäß CLP/GHS Verordnung, Anhang V, Teil 2: Gesundheitsgefahren, GHS06 |