Verbotszeichen mit dem Symbol Für Fußgänger verboten nach DIN EN ISO 7010 (P004)
Mit dem Verbotszeichen "Für Fußgänger verboten" P004 nach DIN EN ISO 7010 werden gemäß ASR A1.3 Bereiche oder Wege gekennzeichnet, welche für Fußgänger verboten sind.
Fußgänger dürfen Wege oder Bereiche, welche mit diesem Verbotsschild gekennzeichnet sind, nicht benutzen. Dies können beispielsweise Straßen für Kraftfahrzeuge sein, wo aufgrund er baulichen Gegebenheit keine Ausweichflächen für Fußgänger vorhanden sind, oder auch Wege, welche wegen Bauarbeiten oder Beschädigungen für die Benutzung durch Fußgänger gefährlich bzw. gesperrt sind. Das Schild „Für Fußgänger verboten“ ist auch sehr häufig auf Baustellen zu finden - meistens mit einem Zusatz-Textschild "Durchgang für Fußgänger verboten".
Bei uns erhalten Sie das Verbotszeichen Für Fußgänger verboten in verschiedenen Größen und Materialien wie Folie oder Kunststoff.
Bitte bei der Wahl der richtigen Größe des Verbotszeichen P004 die Erkennungsweiten von Sicherheitszeichen gemäß ASR A1.3 beachten.
Produkteigenschaften Verbotszeichen Für Fußgänger verboten:
| Bedeutung: | Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten |
| Norm / Anwendung: | DIN EN ISO 7010 / ASR A 1.3 |
| Sicherheitsfarbe: | Signalrot RAL 3001 / DIN 5381 rot |
| Bildzeichen: | Signalschwarz RAL 9004 / DIN / DIN 3681 schwarz |
| Kontrastfarbe: | Signalweiß RAL 9003 / DIN / DIN 5681 weiß |
| Kategorie: | P - Verbotszeichen |